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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 4 KR 38/12 B ER   

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https://dejure.org/2012,127404
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 4 KR 38/12 B ER (https://dejure.org/2012,127404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2012 - L 4 KR 38/12 B ER (https://dejure.org/2012,127404)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - L 4 KR 38/12 B ER (https://dejure.org/2012,127404)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 1 KR 31/08

    Krankensversicherung - Kapitalerträge sind bei freiwillig Versicherten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 4 KR 38/12
    Es besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, Beiträge vollständig und zeitnah zu erheben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - L 1 KR 323/06 ER; 26. März 2008 - L 1 KR 31/08 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2010 - L 4 KR 505/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 4 KR 38/12
    Die Entscheidung zum Streitwert richtet sich gem. § 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit § 52 GKG nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im einstweiligen Rechtschutzverfahren der halbe Streitwert der Hauptsache anzusetzen ist (Beschluss vom 7. Dezember 2010, L 4 KR 505/10 B ER; Beschluss vom 7. März 2011, L 4 KR 578/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2011 - L 4 KR 578/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2012 - L 4 KR 38/12
    Die Entscheidung zum Streitwert richtet sich gem. § 53 Abs. 3 Nr. 4 Gerichtskostengesetz (GKG) in Verbindung mit § 52 GKG nach der sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache, wobei nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im einstweiligen Rechtschutzverfahren der halbe Streitwert der Hauptsache anzusetzen ist (Beschluss vom 7. Dezember 2010, L 4 KR 505/10 B ER; Beschluss vom 7. März 2011, L 4 KR 578/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2012 - L 4 KR 129/12
    Bei alledem ist zu überprüfen, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung formal rechtmäßig getroffen worden ist, auch kann berücksichtigt werden, dass das Gesetz in Fällen dieser Art regelmäßig von aufschiebender Wirkung des Widerspruchs und der Klage ausgeht (Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rdn. 12e ff.; erkennender Senat in: Beschluss vom 22. Februar 2012, L 4 KR 38/12 B ER).
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